Hausordnung

Theater im Kraftwerk Mitte Dresden

Kommunale Immobilien Dresden GmbH Co. KG
Geltungsbereich
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Mietern, Veranstaltern und Besuchern während ihres Aufenthalts am und im Gebäude der Versammlungsstätte.
Sie unterliegen dem Hausrecht der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG.

Allgemeines
  1. Das Theater im Kraftwerk Mitte Dresden befindet sich im Eigentum der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG.
  2. Die Einrichtungen des Theaters im Kraftwerk Mitte Dresden sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  3. Kundgebungen, Demonstrationen und nicht genehmigte Werbeaktionen jeglicher Art sind im und am Gebäude nicht gestattet.
  4. Das Theater im Kraftwerk Mitte Dresden ist geöffnet zu den allgemeinen Geschäfts- und Veranstaltungszeiten der Theaterbetriebe der Landeshauptstadt Dresden.
  5. Die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG verwaltet und vermietet das Theater im Kraftwerk Mitte Dresden.

Hausrecht
  1. Mit dem Betreten des Hauses, der Vereinbarung einer Raummiete oder dem Kauf einer Eintrittskarte tritt automatisch die Hausordnung in Kraft. Grundsätzlich ist den Anordnungen der Mitarbeiter/-innen der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen das Hausrecht können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Die Mitarbeiter/-innen der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG sind ausschließlich an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden.
    Eltern haften für Ihre Kinder.
  2.  Die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG behält sich vor, bei Verletzung von Verboten und Geboten der Hausordnung sowie bei sonstigen erheblichen Störungen und Belästigung anderer Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer/-innen, dem oder den Verursachern bzw. Störern ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot zu erteilen.
  3. Für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von Ver- oder Geboten dieser Hausordnung entstehen, ist jegliche Haftung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Für jegliche Schäden haftet der Verursacher gegenüber der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG.

Zutritt von Besuchern zu Veranstaltungen
  1. Stark alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt.
  2. Aus Sicherheitsgründen ist es den Veranstaltungsbesuchern untersagt, Straßengarderobe im Veranstaltungsbereich mitzuführen. Mäntel, Jacken und Gepäck o. Ä. sind an der Garderobe abzugeben.
  3. Das Aufsichtspersonal der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, im besonderen Falle Taschen und ähnliche Behältnisse, Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
  4. Es ist nicht gestattet, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, stimmverstärkende Geräte sowie gefährliche Stoffe mitzuführen.
  5. Sofern der Charakter der Veranstaltung es zulässt, kann die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG mitgeführte Hunde im Theater im Kraftwerk Mitte Dresden in Veranstaltungsräumen zulassen.
  6. Das Betreten von Garderoben, Catering-Räumen bzw. technischen Betriebsräumen ist nur den unmittelbar an den Veranstaltungen beteiligten Personen erlaubt.

Zutritt von Angestellten, Künstlern und Dienstleistern
Der Zutritt zum Gebäude für Angestellte, Beschäftigte, Mitwirkende an Veranstaltungen und beauftragte Dienstleistungsunternehmen der Mietparteien hat grundsätzlich über den Eingang Wache auf der Ehrlichstraße 4 zu erfolgen. Zur Legitimation ist dem Sicherheitspersonal auf Verlangen der Betriebsausweis vorzuzeigen. In Erfordernis der Brandschutzbestimmungen erfolgt mit dem Zutritt die Erfassung der Anzahl der Personen, die sich im Gebäude aufhalten.

Verhalten
  1. 1. Die Mieter und Besucher/-innen werden aufgefordert, sich im Hause ruhig zu verhalten, um laufende Veranstaltungen nicht zu stören.
  2. Das Theater im Kraftwerk Mitte Dresden ist ein rauchfreies Haus nach den Bestimmungen des Landesnichtraucherschutz-gesetzes (LNRSG). Das Rauchverbot gilt generell im ganzen Haus.
  3. Speisen und Getränke dürfen nicht von außen von den Besucher/-innen in das Theater im Kraftwerk Mitte Dresden mitgebracht werden. Einzelheiten der Bewirtschaftung bei Vermietungen sind vom Mieter direkt mit dem Cateringunternehmen zu vereinbaren.
  4. Die Benutzung von Spiritus, Brennpaste etc. ist im Foyer und den Räumen des Theaters im Kraftwerk Mitte Dresden verboten. Die Zubereitung von Speisen darf nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erfolgen.
  5. Bild-, Film- und Tonaufnahme bedürfen der Genehmigung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG, insbesondere wenn die Rechte Dritter und der Mieter dabei berührt werden. Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich vorher zu akkreditieren.

Rettungswege
  1. 1. Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege müssen freigehalten werden. Bestuhlungspläne dürfen nicht geändert werden!
  2. Abweichende Nutzungen von festgelegten Bestuhlungsplänen sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung oder Nutzung bei der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG zu beantragen.

Sicherheit /Brandschutz
  1. 1. Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuerähnlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigter oder verdichteter Gase, Pyrotechnik u. Ä. ist unzulässig. Ausnahmen können nur gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen, die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Vermieterin vorliegt sowie besondere Brandschutzmaßnahmen/Brandsicherheitswache getroffen werden.
  2. Bei Auslösung eines Alarms sind sofort alle Tätigkeiten zu unterbrechen und das Gebäude über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Den Anweisungen der Sprachdurch-sagen, der Mitarbeiter/-innen der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG bzw. deren Beauftragten sind hierbei unbedingt und sofort Folge zu leisten.
  3. Feuerwehrzufahrten am Gebäude und auch Hydranten innerhalb des Theater im Kraftwerk Mitte Dresden sind stets frei zu halten und dürfen in keiner Art verstellt werden.
  4. Die Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegpläne sind im Gebäude ausgehangen und zu beachten.

Behördliche Erlaubnisse
Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflichten sind einzuhalten. Polizeilichen Vorschriften ist zu entsprechen. Insbesondere sind die Bestimmungen der SächsVStättVO einzuhalten.

Sonstiges
  1. 1. Dienstleistungsbetriebe haben nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung mit der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb des Hauses so durchzuführen, dass die Mieter und der Veranstaltungsbetrieb, dessen Vor- und Nachbereitungen nicht behindert oder gefährdet werden.
  2. Auf Bestimmungen des Versammlungs- und Jugendrechts wird besonders verwiesen.
  3. Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  4. Während der Hausnutzung oder des Besuches entstandene oder verursachte Schäden müssen sofort beim Personal der Kommunalen Immobilien Dresden GmbH & Co. KG oder beim Wachpersonal gemeldet und aufgenommen werden.
  5. Gefundene Gegenstände sind bei der Betriebswache bzw. Theater- bzw. Vorderhauspersonal abzugeben.
  6. Jegliche Art von Informations-, Werbe- und Verkaufsständen im und am Gebäude darf nur mit Genehmigung der Objektleitung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG errichtet werden.

Haftungsausschluss
  1. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG nicht.
  2. Schadensansprüche gegen die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht von der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt am 21.09.2016 in Kraft.'

Kontakt
Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG
service@ki-dresden.de
Handy: 01590 450 47 76