Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staatsoperette Dresden

§1 Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Staatsoperette Dresden und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sei denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Bedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen der Staatsoperette Dresden und für ausgewiesene Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Staatsoperette Dresden. Für Anrechte / Abonnements der Staatsoperette Dresden und des DRESDNER ANRECHTS gelten zusätzliche Bedingungen.


§2 Öffnungs- und Einlasszeiten
Die Öffnungszeiten der Theaterkasse werden gesondert durch Aushang und in den Veröffentlichungen der Staatsoperette Dresden bekanntgegeben. Ab einer Stunde vor dem ausgewiesenen Vorstellungsbeginn erfolgt der Kartenverkauf ausschließlich für die stattfindende Veranstaltung.
Der Einlass in die Spielorte bei Veranstaltungen der Staatsoperette Dresden erfolgt in der Regel ab 30 min. vor Vorstellungsbeginn.
Mit Beginn der Vorstellung verfällt zu spät kommenden Kunden der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte aufgedruckten Platz. Es können Ersatzplätze in anderen Platzgruppen zugewiesen werden. Hat die Vorstellung begonnen, können Kunden nur mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die Mitwirkenden zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Daraus erwachsen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber der Staatsoperette.
Die Staatsoperette Dresden ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze der gleichen oder einer besseren Platzgruppe zuzuweisen.


§3 Gebühren und Eintrittspreise
Die aktuell geltenden Eintrittspreise, Ermäßigungen und Gebühren sind laut Beschluss des Stadtrates separat veröffentlicht.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Eine Ermäßigung muss vor dem Kauf der Karte persönlich geltend gemacht und durch einen Nachweis belegt werden. Nach Kauf werden nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen nicht mehr anerkannt. Der zur Ermäßigung führende Nachweis ist beim Besuch der Vorstellung mit sich zu führen und auf Verlangen erneut vorzuzeigen. Kann die Ermäßigungsberechtigung nicht glaubhaft gemacht werden, ist die Staatsoperette Dresden berechtigt, den Differenzbetrag nachträglich zu erheben. Eintrittspreise bei Wiederverkäufern beinhalten Vorverkaufsgebühren und können daher abweichen.

§4 Eintrittskarten
4.1 Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von der Staatsoperette Dresden und von ihr berechtigten Einrichtungen ausgestellten Eintrittskarten. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der Staatsoperette Dresden ist nur für Kunden zulässig, die in ihren Geschäftsbedin-
gungen den Weiterverkauf von Eintrittskarten an andere vorsehen. Die Staatsoperette Dresden haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Vorderseite vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten. Die Staatsoperette Dresden behält sich vor, für gesonderte Leistungen eine Gebühr (siehe 5.) zu erheben.
4.2 Beim Internetkauf auf www.staatsoperette.de kann der Kunde die Karte selbst ausdrucken (Ticket@home) oder auf seinem Smartphon speichern. Der Kunde darf zum Zweck der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein Druckexemplar anfertigen. Das Ticket@home ist nur gültig, wenn es im Gesamten auf einem Papier der Größe DIN A4 gedruckt wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Die Staatsoperette Dresden ist berechtigt, Inhabern eines selbst gedruckten Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Vorstellung zu untersagen.


§5 Kartenverkauf und Reservierung
5.1.Vorverkaufszeitraum
Der Vorverkaufsbeginn für eine Spielzeit wird auf der Website der Staatsoperette Dresden und in weiteren Veröffentlichungen bekanntgegeben. Ab diesem Termin werden eingehende Bestellungen bearbeitet (laut 4.4.2.). Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des gedruckten Spielplanes für die gesamte Spielzeit.

5.2.Rücknahme von Eintrittskarten
Mit der Kartenbestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Die Staatsoperette Dresden ist nicht verpflichtet, erworbene Gutscheine oder bezahlte Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden zu erstatten. Der Kunde kann ausschließlich direkt bei der Staatsoperette Dresden erworbene Eintrittskarten bis 14 Tage vor der Vorstellung bei Vorlage an der Theaterkasse gegen 4 € Tauschgebühr je Karte und bis einen Werktag vor der Vorstellung gegen 6 € Tauschgebühr je Karte in einen anderen Vorstellungstermin umtauschen. Ein späterer Tausch erfolgt nicht. Der Kartenumtausch gegen Gebühr steht nicht für kommerzielle Gruppenbesteller zur Verfügung. Wird auf Basis von Kulanz bei einer ausverkauften Vorstellung dem Wunsch eines Käufers nach Kartenrückgabe in Kommission nachgekommen, wird pro weiterverkaufte Eintrittskarte eine Gebühr von 2,00 Euro einbehalten. Der Auszahlungsbetrag in Kommission verkaufter Karten bezieht sich auf den Verkaufspreis abzüglich evtl. gezahlter Vorverkaufsgebühren und Systemzuschläge.
Wird ein anderes als auf dem Monatsplan angekündigtes Werk gespielt, werden die Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn zurückgenommen und erstattet. Besetzungsänderungen verpflichten die Staatsoperette Dresden nicht zur Rücknahme von Eintrittskarten.
Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsabsage aus anderen Gründen müssen die Eintrittskarten binnen 14 Kalendertagen nach dem Vorstellungstermin an der Theaterkasse zur Erstattung eingereicht werden.
Verzögert sich der Vorstellungsbeginn um mehr als 40 min., werden gelöste Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn zurückgenommen. Eine spätere Erstattung des Kartenpreises ist nicht möglich. Bei Vorstellungsabbruch wird der Kartenpreis nur dann erstattet, wenn bis zum Abbruch weniger als die Hälfte der Vorstellungsdauer stattgefunden hat.
Für alle vorstehend benannten Kartenrücknahmen gilt zwingend, dass diese innerhalb der Frist gegenständlich bzw. bei Ticket@home als E-Mailanhang an der Theaterkasse der Staatsoperette vorliegen. Der Kartenpreis wird ausschließlich auf ein zu benennendes Konto im Inland erstattet. Gezahlte System-, Vorverkaufs- oder Versandgebühren werden nicht erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.3.Kartenstornierungen nach behördlicher Anweisung
Wird für künftige Vorstellungen durch die Behörde ein reduzierter Saalplan vorgeschrieben, werden wir nach der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs Ihrer Bestellung verfahren und die vorgegebene Gästezahl berücksichtigen. Gäste, die in einem solchen Fall nicht berücksichtigt werden können, werden schnellstmöglich informiert und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises. Weitere Kosten für z.B. die Anreise oder eine Übernachtung können nicht erstattet werden. Durch evtl. Abstandsvorgaben notwendige Umbuchungen in höhere Preisgruppen gehen zu Lasten der Staatsoperette bzw. bei nötigen Umbuchungen in günstigere Preisgruppen wird die Differenz erstattet.
Müssen ganze Vorstellungen durch behördliche Anweisung abgesagt werden, informieren wir Sie schnellstmöglich und erstatten den Kaufpreis ohne System-, Vorverkaufs- oder Versandgebühren. Weitere Kosten für z.B. die Anreise oder eine Übernachtung können wir nicht erstatten.

5.4.Kartenverlust
Bei Verlust der bei der Staatsoperette Dresden direkt erworbenen Eintrittskarten werden Ersatzkarten gegen eine Gebühr von je 1 € ausgestellt, wenn der Verlierer nachweist oder glaubhaft macht, welche Plätze er gelöst hat. Werden sowohl Originalkarte als auch Ersatzkarte von verschiedenen Besuchern für den gleichen Platz vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang. Die Ersatzkarte erhebt in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Die Staatsoperette prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

5.5.Kartenreservierungen
5.5.1.Gruppenreservierungen
Gruppenreservierungen ab 10 Karten werden nur schriftlich entgegen genommen.
Gruppenreservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Für Gruppenreservierungen liegt ein begrenztes Kartenkontingent vor. Jeder Besteller wird schriftlich benachrichtigt. Sind die bestellten Karten verfügbar, erhält der Kunde als Auftragsbestätigung eine Rechnung, die Kartenanzahl, Platzgruppe und Einzelpreis der Plätze sowie Gebühren benennt. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht. Die Option zur kostenfreien Stornierung der gesamten Bestellung beträgt 8 Wochen vor dem Vorstellungstermin. Nach Ablauf dieser kostenfreien Option sind kostenfreie Stornierungen von maximal 10 Karten bis zum Zahlungstermin möglich. Zusätzliche Stornierungen sind bis 14 Tage vor der Vorstellung mit Stornokosten von 25% des Kartenpreises, vom 13. bis 1. Tag vor der Vorstellung mit Stornokosten von 50% des Kartenpreises verbunden. Am Vorstellungstag betragen die Stornokosten 100% des Kartenpreises. Der Rechnungsbetrag ist 28 Werktage vor dem Vorstellungstermin fällig.
Vorstellungsänderungen berechtigen den Gruppenbesteller nicht zu Schadensersatzansprüchen.

5.5.2.Einzelreservierungen
Einzelreservierungen Einzelreservierungen bis zu 9 Karten können schriftlich oder mündlich für den geltenden Vorverkaufszeitraum laut 4.1. abgegeben werden. Soweit die angefragten Karten verfügbar sind, erhält der Kunde ein Platzangebot, das Reihe und Einzelpreis der reservierten Plätze benennt. Das Platzangebot erfolgt entsprechend der Kartenanfrage mündlich oder schriftlich. Der späteste Zahlungstermin wird mitgeteilt.
Für Buchungen über 5 Monate hinaus, ist die Zahlung binnen 4 Wochen nach Buchungsbestätigung fällig. Reservierte Karten mit Vorstellungstermin in den nächsten 5 Monaten müssen bis 14 Tage vor der Vorstellung bezahlt werden.
Die Fälligkeit für ausgelöste Reservierungen innerhalb von 14 Tagen vor dem Vorstellungstermin beträgt 2 Werktage zuvor. Für kurzfristige Reservierungen zur Bezahlung an der Abendkasse gilt als spätester Zahlungszeitpunkt eine halbe Stunde vor dem Vorstellungsbeginn.

5.5.3.Reservierungsfreigabe
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der zugesagten Eintrittskarten ist die Staatsoperette Dresden berechtigt, ohne weitere Erklärung über die bestellten und zugesagten Karten anderweitig zu verfügen.

5.6.Zahlungsweise
Die Die Eintrittskarten können nur in EURO bezahlt werden. Die Bezahlung kann bar, mit EC - oder Kreditkarte sowie unbar nach Rechnungslegung erfolgen. Das Kassenpersonal ist berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Centstücken im Betrag von mehr als 10 Cent und von 5-Centstücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen. Das erhaltene Wechselgeld ist sofort zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Mit Rechnung bestätigte Reservierungen können nur bis zum angegebenen Fälligkeitstermin auf das benannte Konto und dem bezeichneten Verwendungszweck bezahlt werden. Die Zahlung per EC- und Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Karten-Herausgeber, die Zahlung per Lastschrift unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bank des Kunden.
Eintrittskarten der Staatsoperette Dresden bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum der Staatsoperette Dresden. Bei bargeldloser Bezahlung gelten die Eintrittskarten als bezahlt, wenn der volle Rechnungsendbetrag dem Konto der Staatsoperette Dresden gutgeschrieben wurde. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

§6 Ton- Film- Foto- und Videoaufzeichnungen
Das Fotografieren, Film-, Video- oder Tonaufzeichnungen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 UrhG) untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Kunden des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§7 Hausrecht / Hygienekonzept / Mobiltelefone
Das Hausrecht in der Spielstätte der Staatsoperette Dresden obliegt der Intendanz. Bei Vorstellungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Kartenkauf akzeptieren Sie ein ggfs. geltendes und separat veröffentlichtes Hygienekonzept.
Es ist nicht zulässig, ohne Zustimmung bzw. Veranlassung durch das Einlasspersonal einen anderen als auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben werden.
Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke und Stöcke (außer Gehhilfen) und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Sie können zur Aufbewahrung kostenfrei abgegeben werden.
Der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum ist untersagt.
Es ist aus Sicherheitsgründen strikt verboten, auf Treppen oder anderen Bauteilen Platz zu nehmen, sich über die Rangbrüstung zu lehnen oder Gegenstände darauf abzulegen.
Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse des störungsfreien Vorstellungsablaufs ist die Staatsoperette Dresden berechtigt, die Herausgabe zur Aufbewahrung bis zum Vorstellungsschluss zu verlangen oder den Kunden zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

§8 Haftung / Schadensersatz
Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§9 Datenschutz
Die Staatsoperette Dresden ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personengebundenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und beim Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten. Bei Kartenkauf über die Homepage der Staatsoperette Dresden werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.


§10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.


§11 Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am 2. Juni 20 in Kraft.

Dresden, den 2. Juni 2020

Sieglinde Schlüter
Verwaltungsdirektorin / stellvertretende Intendantin